Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB´s)

Anmeldung

Die Anmeldung für Mitglieder erfolgt online über unsere Homepage durch das Ausfüllen des Buchungs- & Mitgliedsantragsformular und ist nach der Einsendung verbindlich. Förder- und Mitgliedsbeiträge sind sofort nach Erhalt zu begleichen. Bitten senden Sie uns zeitnah die Überweisungsbestätigung und die Werbeunterlagen, falls gewünscht, zu unserer Verwendung lt. Mediadaten. Der Veranstalter, der Verein: Gesund und Ganzheitlich e.V. nachfolgend GuGeV genannt, behält sich das Recht vor, Anmeldungen für Veranstaltungen oder Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Förderbeiträge sind nicht Rückerstattungsfähig.

 

Mit der Anmeldung als Fördermitglied und der Anmeldung zur jeweiligen, mit Datum benannten Veranstaltung, erkennt das Mitglied unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) in vollem Umfang an.

Auf- & Abbau

Die angegebenen Aufbau- und Abbau-Zeiten sind von den Ausstellern einzuhalten. Aus Gründen der Sicherheit können hier leider keinerlei Ausnahmen gemacht werden. Während der Besucher-Öffnungszeiten muss jeder Informationsstand mit mindestens einer Person besetzt sein! Bei Missachtung behält sich GuGeV vor, die betreffenden Fördermitglieder künftig nicht mehr auf seinen Veranstaltungen zuzulassen.

 

Standplan, Mietfläche & Standgestaltung

Alle Fördermitglieder sind ausschließlich berechtigt ihren zugewiesenen Platz zu nutzen. Den Förderbeitrag dafür überweisen Sie bitte im Voraus an oben angeführtes Konto. Die zugesagten Standplätze können sich aus organisatorischen Gründen noch bis zuletzt ändern. Es muss möglich sein, von Vorne in den Informationsstand zu gelangen. Die Standgestaltung obliegt dem Fördermitglied und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit & des guten Geschmacks. Alle Möbel sowie die komplette Ausstattung sind vom Fördermitglied selbst mitzubringen. Es gibt keinerlei Leihmöbel oder Ausstattung vor Ort. GuGeV hat bei grob unattraktiver oder sogar sittenwidriger Gestaltung das Recht, Änderungen zu fordern. Alle Bestandteile Ihres Standaufbaus (Wände, Aufbauten, Dekotücher etc.) müssen  der vor Ort gültigen Brandschutznorm entsprechen. Lebensmittel bzw. auch Kostproben dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung von GuGeV verteilt werden. GuGeV behält sich das Recht vor, eine Abgabe von Kostproben  abzulehnen. Wir bieten keinen Standbau an. Die generelle Standflächentiefe beträgt 2m. Alle Standbauteile/Rollups/Werbegegenstände und ähnliches über 3m Höhe muss angefragt werden.

Gebuchte Vorträge, Konzerte & Workshops

Sie bekommen die Möglichkeit bei uns einen jeweils max. 30 minütigen Workshop, Vortrag oder eine Lesung in den Räumlichkeiten der Informations- und Bildungsmesse zu buchen und abzuhalten. Die Zeiten der gebuchten Veranstaltungen werden aufgrund der begrenzten Möglichkeiten ausgelost um es für die interessierten Fördermitglieder möglichst fair zu gestalten. Für die Bewerbung Ihrer Veranstaltung beachten Sie bitte unsere Mediadaten. Ein Anspruch auf diese Plätze kann nicht geltend gemacht werden. Zeitänderungen sind aus organisatorischen Gründen möglich & GuGeV behält sich das Recht vor, bereits angemeldete Vorträge zu verschieben oder abzusagen. Für die Inhalte der Präsentationen sind die Fördermitglieder in vollem Umgang selbst verantwortlich! Es dürfen keine Heilsversprechen gemacht werden und die Beratungsangebote bewegen sich in den legalen Grenzen und entsprechen auch hier Sitte & Anstand.

Werbeangebote & Werbung auf der Veranstaltung

Unser umfangreiches und kreatives Werbeangebot wird professionell  & zugeschnitten für Sie ausgearbeitet. Aufgrund unseres Arbeitsaufwandes für Sie, werden die Werbekosten nach Buchung, in  jedem Fall in voller Höhe verrechnet.  Werbung über uns für Sie als Fördermitglied - generell gilt, wir bekommen die fertigen Drucksorten bzw. die Dateien für den Onlineauftritt in den richtigen Formaten, spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu unserer Verwendung zugemailt. Bitte beachten Sie hierfür unsere Mediadaten! Werbung von Ihnen als Fördermitglied: Allgemein gilt, dass Auslegen/Verteilen jeglicher Art von Werbematerial (Flyer, Broschüren, Zeitschriften, Proben etc.) ist nur erlaubt wenn es eine besondere Vereinbarung mit GuGeV gibt und natürlich innerhalb des Bereichs Ihrer Informationsfläche. Kostenlos nutzbar ist auch unser extra dafür angefertigter Flyerständer am Eingang/Ausgang. Alle anderen diesbezüglichen Werbemaßnahmen vor Ort sind nicht gestattet.

Vergünstigungen seitens des Veranstalters

Diverse Vergünstigungen bzw. kostenlose Dienste die der GuGeV den Fördermitgliedern zur Verfügung stellt (jeglicher Art!) verstehen sich bis auf Widerruf -können variieren oder jederzeit ganz, ohne Angabe von Gründen, gestrichen werden

Mögliche Änderungen & höhere Gewalt

GuGeV behält sich vor, die Veranstaltung zeitlich und räumlich zu verändern, abzusagen, zu verschieben oder zu verlagern. Ebenso können, falls erforderlich, Informationsstände oder deren Abmessungen entsprechend geändert werden. Daraus ergibt sich für das Fördermitglied keinerlei Anspruch. Die angeführten technischen Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Haftung

Jegliche Art von Feuer und Rauch ist nicht gestattet. Die Brandschutz- und sonstigen sicherheitstechnischen Auflagen sind einzuhalten und werden von den entsprechenden Behörden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Für Personen- oder Sachschäden, die ein Fördermitglied oder ein von ihm Beauftragter verursacht, haftet das Fördermitglied in voller Schadenshöhe. Die allgemeine Überwachung, auch nachts, wird vonseiten GuGeV durchgeführt. Es wird jedoch keinerlei Haftung übernommen - Wertgegenstände sind immer mitzunehmen bzw. entsprechend zu verschließen.

 

Abschließend

Jedes Fördermitglied erkennt für sich bzw. seine Beauftragten mit der Anmeldung, die hier angegebenen Bedingungen und die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes rechtsverbindlich an. Der Standabbau ist ausschließlich erst nach Beendigung der Veranstaltung möglich. Wer seinen Stand zu früh abbaut und abreist kann zukünftig von Vereinsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Bitte hinterlassen Sie an Ihrem Standplatz keinen Müll, dieser ist jeweils nach Veranstaltungsende von jedem Fördermitglied in unserer Müllstation selbst zu entsorgen. Für zurückgelassenen Müll oder Verpackungsmaterial werden Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Unterlassen Sie bitte laute Dauerbeschallung. Auf Wunsch von GuGeV müssen das Abspielen von Musik bzw. andere Schallquellen gedämpft oder eingestellt werden.  An Wänden oder der vorhandenen Einrichtung des Veranstaltungsortes darf weder getackert, gebohrt, geschraubt, genagelt noch geklebt werden. Sämtliche Verunreinigungen müssen nach Veranstaltungsende rückstandsfrei entfernt werden, anderenfalls erfolgt eine separate Berechnung für Reinigung, Reparatur oder Ersatz.  Alle Gebühren die vor Ort anfallen, sind sofort zu bezahlen. Den Anweisungen von GuGeV muss Folge geleistet werden, bei  Zuwiderhandlung, behält sich der GuGeV das Recht vor, den betreffenden Fördermitgliedern Hausverbot zu erteilen.

 

WICHTIG: aus Umweltschutzgründen versenden wir ALLE Unterlagen rund um unsere Vereinsveranstaltungen nur elektronisch an unsere Fördermitglieder. Sie müssen um teilzunehmen über eine gültige Email Adresse verfügen!